Guter Rat muss nicht teuer sein – Schlechter Rat kann dagegen sehr teuer werden.

Die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung erfolgt in der Rechtsanwaltskanzlei Danica Vulin entweder auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder aufgrund einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Berücksichtigt werden dabei vor allem der Umfang und die Schwierigkeit des übernommenen Auftrags, der zeitliche und organisatorische Aufwand, der Gegenstandswert sowie gegebenenfalls erforderliche Fremdsprachenkenntnisse bei Fällen mit Auslandsbezug.

Im Rahmen eines ersten kostenpflichtigen Beratungsgespräches (Erstberatung) berate ich Sie auf Ihr persönliches Anliegen ausgerichtet auch über die voraussichtlich anfallenden Rechtsanwalts- sowie gegebenenfalls Prozesskosten und bespreche mit Ihnen, welche Art der Abrechnung für Sie wirtschaftlich vorteilhaft ist.

Es erfolgt keine telefonische Rechtsberatung. Erst im Falle einer Beauftragung und nach Durchsicht bzw. Prüfung der Unterlagen findet eine rechtliche kostenpflichtige Beratung statt. Telefonische Erstanfragen durch den Mandanten können sich daher lediglich auf Fragen der Beauftragungsmodalitäten beziehen. Telefonische Rechtsauskünfte oder Rechtsauskünfte per E-Mail werden ausnahmslos nicht erteilt. 

Sind Sie finanziell nicht in der Lage, eine anwaltliche Beratung zu bezahlen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, im außergerichtlichen Bereich Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen.

Ist ein gerichtliches Verfahren erforderlich, so besteht in bestimmten Fällen auch die Möglichkeit, Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe beim zuständigen Gericht zu beantragen.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so können Sie im Falle einer erhaltenen Deckungszusage die anwaltliche Vergütung grundsätzlich über Ihre Rechtsschutzversicherung im Umfang des Versicherungsschutzes abrechnen lassen.

Möchten Sie das Erstberatungsgespräch von Ihrer Rechtsschutzversicherung bezahlen lassen? Sprechen Sie Rechtsanwältin Vulin gerne auf diesen Punkt an. In vielen Fällen beinhaltet die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung die Übernahme der Anwaltsvergütung für ein erstes Beratungsgespräch beim Anwalt. Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Kostendeckung für das Erstberatungsgespräch erteilt, so stehen ihre Chance sehr gut, dass sie auch die Kosten für die außergerichtliche Vertretung übernimmt, wenn Ihr Anliegen Aussicht auf Erfolg hat.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Termine in der Kanzlei nach Vereinbarung.

Rechtsanwaltskanzlei

Danica Vulin
Prinzregentenstr. 54
80538 München-Lehel

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